Das gesamte Grundstück umfasst ca. 1.242 m² und wird bei Verkauf real geteilt, so dass zwei neue Flurstücke mit jeweils ca. 621 m² entstehen. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück noch ein älteres Einfamilienhaus, welches abgerissen werden würde. Nachfolgend ein Auszug der baurechtlichen Vorschriften aus dem gültigen Bebauungsplan Rosberg vom 29.07.1957 / ergänzend Bebauungsplan vom 20.02.1963 und Bau NVO vom 26.06.1962: - Gebiet: WR (Reines Wohngebiet) - Zahl der Vollgeschosse: 2 (Ausnahmen möglich, sofern GRZ und GFZ nicht überschritten werden) - Grundflächenzahl (GRZ): 0,4 - Geschossflächenzahl (GFZ): 0,7 - Dachneigung: Höchstens 28° - Gebäudehöhe: Höchstens 5,50 m bis zur Traufe, bis zum First höchstens 7,50 m - Parkierung: Zu jeder Wohnung muss eine Garage geplant werden