E & G IMMOBILIEN > Wohnimmobilien > Mittendrin: Schicke 2-Zimmer-Wohnung mit herrlichem Blick in ruhiger Innenstadtlage
Hausansicht
Hausansicht
Treppenhaus
Zimmer
Zimmer
Zimmer
Balkon mit Ausblick
Balkon mit Ausblick
Laubengang
Laubengang
Grundriss-Skizze Wohnung 10
Hausansicht
Hausansicht
Treppenhaus
Zimmer
Zimmer
Zimmer
Balkon mit Ausblick
Balkon mit Ausblick
Laubengang
Laubengang
Grundriss-Skizze Wohnung 10

Mittendrin: Schicke 2-Zimmer-Wohnung mit herrlichem Blick in ruhiger Innenstadtlage

Ludwigsburg

1.820,00
Miete in € zzgl. NK
2
Zimmer
89
Wohnfläche in ca. m²

Diese sonnige Wohnung ist ein absolutes Highlight am Ludwigsburger Wohnungsmarkt! Sie bietet großzügige 2 Zimmer mit optimaler Raumaufteilung und besticht vor allem durch den herrlichen Westbalkon mit fantastischem Blick über die Dächer Ludwigsburgs. Die geschmackvolle und hochwertige Innenausstattung lässt keine Wünsche offen. Folgende wesentliche Ausstattungsmerkmale kennzeichnen die Immobilie: - Helle, lichtdurchflutete Räume - Moderne Grundrissgestaltung - Großzügiger Wohn-/Essbereich mit offener Küche und direktem Zugang zum Balkon - Schöne Einbauküche mit sämtlichen elektrischen Großgeräten - Großer Balkon in West-Ausrichtung - Hochwertige Badausstattung mit Waschtisch, Badewanne und bodengleicher Dusche - Praktischer Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss in der Wohnung - Große, meist bodentiefe Fensterelemente; 3-fach Isolierverglasung mit Schall- und Wärmeschutz - Elektrischer Sonnenschutz - Hochwertiger 2-Schicht Stabparkett Eiche, geölt, in allen Wohnräumen - Fußbodenheizung in sämtlichen Räumen - Videosprechanlage - Multimedia-Bedientableau - Kellerraum im Untergeschoss - Barrierefreier Personenaufzug - Gemeinschaftlicher Fahrradraum - 1 Tiefgaragenstellplatz (nach Fertigstellung der Baumaßnahmen)


Eckdaten

OBJEKTTYP
Wohnung
ORT
Ludwigsburg
ZIMMER
2
WOHNFLÄCHE IN CA M²
89
BAUJAHR
2025
Terrasse / Balkon
Ja
Garage / Stellplatz
1
Einbauküche
Ja
PROVISION
provisionsfrei
Nebenkosten in €/Monat
311
OBJEKTNUMMER
EuG1-10041/G1/E2/Eh2
GEG (Gebäudeenergiegesetz): Die Erstellung des Energieausweises wird nach Fertigstellung des Gebäudes vom Bauherrn/Eigentümer beantragt.
Bitte lassen Sie Cookies zu,
um eine Karte von Google Maps anzuzeigen.

Kontakt

SPRECHEN SIE UNS AN!

Das könnte Sie auch interessieren

Finden Sie Ihr neues Zuhause
Einfach, schnell und diskret in der Direktsuche


© 2025 - E & G Private Immobilien GmbH