Das sehr attraktiv gelegene Grundstück ist derzeit noch mit einem älteren Einfamilienhaus (unterkellerter Bungalow) bebaut. Das Bestandsgebäude befindet sich in einem guten, jedoch baujahrtypischen Zustand. Das Grundstück ist zur Neubebauung mit einem großzügigen Ein- bis Zweifamilienhaus oder einem Doppelhaus geeignet. Nachfolgend ein Auszug der baurechtlichen Vorschriften aus dem gültigen Bebauungsplan "Egart": - Gebiet: WR (Reines Wohngebiet) - Zahl der Vollgeschosse: 1 (Kniestock und Dachaufbau zugelassen, bedingt durch die Hanglage talseitig zweigeschossig möglich) - Höchstzulässige Zahl an Wohnungen je Wohngebäude: 2 - Abstandsflächen zwischen den Gebäuden und der Grundstücksgrenze mind. 4,00 m - Dach: Walmdach mit 30 Grad-Dachneigung - Parkierung: Zu jeder Wohneinheit sind 2 Stellplätze zu realisieren Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage für die Errichtung von 2 Doppelhaushälften (reale Grundstücksteilung) mit nachfolgenden Eckdaten liegt bereits vor und kann Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden: Doppelhaushälfte-Nr. 1: - Grundstücksgröße: ca. 500 m² - Wohnfläche: ca. 212 m² - Nutzfläche: ca. 40 m² Doppelhaushälfte-Nr. 2: - Grundstücksgröße: ca. 409 m² - Wohnfläche: ca. 191 m² - Nutzfläche: ca. 50 m²