Dieses unbebaute, attraktive Grundstück in exklusiver Wohnlage eignet sich zur Neubebauung mit einem großzügigen Ein- bis Zweifamilienhaus. Denkbar wäre auch eine Grundstücksteilung und somit eine Neubebauung mit zwei freistehenden Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften. Nachfolgend ein Auszug der baurechtlichen Vorschriften aus dem gültigen Bebauungsplan Rosberg vom 29.07.1957 / ergänzend Bebauungsplan vom 20.02.1963 und Bau NVO vom 26.06.1962: - Gebiet: WR (Reines Wohngebiet) - Zahl der Vollgeschosse: 2 (Ausnahmen möglich, sofern GRZ und GFZ nicht überschritten werden) - Grundflächenzahl (GRZ): 0,4 - Geschossflächenzahl (GFZ): 0,7 - Dachneigung: Höchstens 28° - Gebäudehöhe: Höchstens 5,50 m bis zur Traufe, bis zum First höchstens 7,50 m - Parkierung: Zu jeder Wohnung muss eine Garage geplant werden